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Lehrgänge und Kurse

Frühschwimmer (Seepferdchen) (Nr.: Kurs 8 - AFS - Sonntag)

Status
Anmeldung nicht möglich
Voraussetzungen
(einzureichen bis 10.10.2021)
  • Mindestalter 5 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Anerkennung der Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen nebst Ausführungsbestimmungen
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
  • Ich bestätigte, dass ich die Regel(n) 2 G - Regel gem. der aktuell gültigen Corona-Verordnung (wird verlinkt) zum Seminarbeginn erfülle und einen entsprechenden Nachweis mitführe.
  • Die Kinder müssen Wassergewöhnt sein. Darunter
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • Frühschwimmer (Seepferdchen)
Inhalt

Bitte beachten, dass die letzten Kurstermine für 2022 im Dezember bekannt gegeben werden.

Veranstalter
Ortsgruppe DLRG OG Westharz e.V.
Verwalter
DLRG OG Westharz e.V. (Kontakt)
Veranstaltungsort
Lehrschwimmbecken Gittelde, Dr.-Heinrich-Uhde-Str. 8, 37539 Bad Grund (Harz)
Termine
6 Termine insgesamt
16.01.22 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde
23.01.22 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde
30.01.22 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde
06.02.22 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde
13.02.22 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde
20.02.22 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde

Adresse(n):
Lehrschwimmbecken Gittelde: 37539 Bad Grund (Harz), Dr.-Heinrich-Uhde-Str. 8
Meldeschluss
10.10.2021 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 5
Maximal: 10
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 80,00 € für Nichtmitglieder der DLRG OG Westharz e.V.
  • 45,00 € für Mitglieder der DLRG OG Westharz e.V.
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Prüfungen: Kenntnis von Baderegeln, Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage (Grobform, während des Schwimmens in Bauchlage erkennbar ins Wasser ausatmen), Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling),

Dokumente

Teilnahmebedingungen

Allgemeines

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare, Schwimmausbildungen, Lehrgänge und sonstigen Veranstaltungen (im weiteren „Veranstaltungen“), die von der DLRG Ortsgruppe Westharz e.V. ausgeschrieben werden.

Teilnahmeberechtigte

An den Veranstaltungen der DLRG Westharz e.V. können die in der Ausschreibung genannten Zielgruppen teilnehmen, sofern satzungsgemäße Einschränkungen einer Teilnahme nicht entgegenstehen.Die in der Ausschreibung genannten Lehrgangsvoraussetzungen sind in Kopie bei Lehrgangsbeginn vorzulegen. Teilnehmer, welche die Voraussetzungen nicht nachweisen können, kann die Teilnahme versagt werden.

Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich, per E-Mail oder mit dem entsprechenden elektronischen Formular auf der Homepage der DLRG Westharz e.V. erfolgen. Vertragspartner ist die teilnehmende Person bzw. bei Minderjährigen deren Personensorgeberechtigter. Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen entscheidet über die Teilnahme.

Leistungen

Die Leistungen sind aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich. Notwendige Abweichungen sind mit dem Leiter der Veranstaltung im Einzelfall abzusprechen.

Verhalten der Teilnehmer am Maßnahmenort

Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich an die Anordnungen des Veranstaltungsleiters zu halten. Für vorsätzlich verursachte Schäden hat der Teilnehmer (bzw. dessen Personensorgeberechtigter) zu haften.

Versicherung

Die Teilnehmer sind im Rahmen der DLRG unfallversichert. Etwaige notwendige Zusatzversicherungen (z.B. Kfz-Zusatzversicherung)sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.

Rücktritt

Durch die DLRG OG Westharz e.V.

Die DLRG OG Westharz e.V. kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung zurücknehmen, wenn der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt.

Durch den Teilnehmer

Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zum Meldeschluss kostenfrei möglich. Nach dem Meldeschluss bis Beginn der Veranstaltung beträgt die Gebühr für den Verwaltungsaufwand und die Stornokosten 25 Prozent des Teilnehmerbeitrages, mindestens jedoch 10,00 EUR. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmerbeitrag nicht mehr erstattet werden. Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attestes erfolgt abweichend von den oben genannten Regelungen eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale von 10,00 EUR).

Außergewöhnliche Umstände

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen durch höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen einer Absage wird der Teilnehmerbeitrag an den Teilnehmer zurückgezahlt.

Erstattung/ Reduzierung

Eine Erstattung des Teilnehmerbeitrags -auch nicht teilweise -wird nicht vorgenommen. Wenn der Teilnehmer aus Krankheitsgründen oder sonstigen von ihm zu tragenden Gründen vorzeitig den Veranstaltungsort verlässt, hat er keinen Anspruch auf Reduzierung des Teilnahmebeitrages. Reisekosten werden nicht erstattet.

Foto-und Filmfreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Veranstaltungen von ihnen Foto-und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihrer Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten / gefilmten Person. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten / gefilmten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Punkte dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle des unwirksamen Punktes tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

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