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Lehrgänge und Kurse

Montags - Jugendschwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) - Ausbildungs-/Übungsstunde - nur für Mitglieder (Nr.: 2022-0107)

Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe
  • Mitglieder der DLRG OG Westharz e.V.
  • Kinder, die das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) erreichen möchten
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG aus- und fortgebildet werden:
  • Deutsches Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer)
Inhalt

Ausbildungs-/Übungsstunde mit dem Ziel das Jugendschwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) zu erlangen.

Ein Teilnahme ist nur für Mitglieder der DLRG OG Westharz e.V. möglich.

Die Anmeldung zu dieser Ausbildungs-/Übungsstunden berechtigt zur Teilnahme an folgenden Terminen

  • 07.11.2022
  • 14.11.2022
  • 21.11.2022
  • 28.11.2022
  • 05.12.2022
  • 12.12.2022
  • 19.12.2022

Wir bitten Sie bei Nichterscheinen das Kind von der jeweiligen Stunde per Mail an ausbildung@westharz.dlrgt.de abzumelden.

Etwaige Doppelanmeldungen zum Beispiel für Montag und Mittwoch werden gestrichen.

Unsere Ausbilder*innen erhalten entsprechende Teilnehmerlisten für die jeweilige Ausbildungs-/Übungsstunden. Nur die auf diesen Listen angemeldeten Mitglieder erhalten Zugang zu den Stunden.

 

Ziele

Erlangung des Deutschein Schwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer)

Veranstalter
Ortsgruppe DLRG OG Westharz e.V.
Verwalter
DLRG OG Westharz e.V. (Kontakt)
Veranstaltungsort
Lehrschwimmbecken Gittelde, Dr.-Heinrich-Uhde-Str. 8, 37539 Bad Grund (Harz)
Termine
7 Termine insgesamt
07.11.22 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde
14.11.22 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde
21.11.22 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde
28.11.22 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde
05.12.22 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde
12.12.22 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde
19.12.22 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr - Lehrschwimmbecken Gittelde

Adresse(n):
Lehrschwimmbecken Gittelde: 37539 Bad Grund (Harz), Dr.-Heinrich-Uhde-Str. 8
Meldeschluss
19.12.2022 18:00
Teilnehmerzahl
Maximal: 12
Teilnehmerkreis
Es sind nur bestimmte DLRG-Gliederungen der Ebene Ortsgruppe zugelassen
Gebühren
kostenlos
Mitzubringen sind
  • Badehose/ Badeanzug
  • Handtuch
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Dokumente

Teilnahmebedingungen

Allgemeines

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare, Schwimmausbildungen, Lehrgänge und sonstigen Veranstaltungen (im weiteren „Veranstaltungen“), die von der DLRG Ortsgruppe Westharz e.V. ausgeschrieben werden.

Teilnahmeberechtigte

An den Veranstaltungen der DLRG Westharz e.V. können die in der Ausschreibung genannten Zielgruppen teilnehmen, sofern satzungsgemäße Einschränkungen einer Teilnahme nicht entgegenstehen.Die in der Ausschreibung genannten Lehrgangsvoraussetzungen sind in Kopie bei Lehrgangsbeginn vorzulegen. Teilnehmer, welche die Voraussetzungen nicht nachweisen können, kann die Teilnahme versagt werden.

Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich, per E-Mail oder mit dem entsprechenden elektronischen Formular auf der Homepage der DLRG Westharz e.V. erfolgen. Vertragspartner ist die teilnehmende Person bzw. bei Minderjährigen deren Personensorgeberechtigter. Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen entscheidet über die Teilnahme.

Leistungen

Die Leistungen sind aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich. Notwendige Abweichungen sind mit dem Leiter der Veranstaltung im Einzelfall abzusprechen.

Verhalten der Teilnehmer am Maßnahmenort

Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich an die Anordnungen des Veranstaltungsleiters zu halten. Für vorsätzlich verursachte Schäden hat der Teilnehmer (bzw. dessen Personensorgeberechtigter) zu haften.

Versicherung

Die Teilnehmer sind im Rahmen der DLRG unfallversichert. Etwaige notwendige Zusatzversicherungen (z.B. Kfz-Zusatzversicherung)sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.

Rücktritt

Durch die DLRG OG Westharz e.V.

Die DLRG OG Westharz e.V. kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung zurücknehmen, wenn der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt.

Durch den Teilnehmer

Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zum Meldeschluss kostenfrei möglich. Nach dem Meldeschluss bis Beginn der Veranstaltung beträgt die Gebühr für den Verwaltungsaufwand und die Stornokosten 25 Prozent des Teilnehmerbeitrages, mindestens jedoch 10,00 EUR. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmerbeitrag nicht mehr erstattet werden. Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attestes erfolgt abweichend von den oben genannten Regelungen eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale von 10,00 EUR).

Außergewöhnliche Umstände

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen durch höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen einer Absage wird der Teilnehmerbeitrag an den Teilnehmer zurückgezahlt.

Erstattung/ Reduzierung

Eine Erstattung des Teilnehmerbeitrags -auch nicht teilweise -wird nicht vorgenommen. Wenn der Teilnehmer aus Krankheitsgründen oder sonstigen von ihm zu tragenden Gründen vorzeitig den Veranstaltungsort verlässt, hat er keinen Anspruch auf Reduzierung des Teilnahmebeitrages. Reisekosten werden nicht erstattet.

Foto-und Filmfreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Veranstaltungen von ihnen Foto-und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihrer Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten / gefilmten Person. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten / gefilmten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Punkte dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle des unwirksamen Punktes tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

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